Öffentliche Mitteilung | Schutzgebiet „Scheierbierg / Maachergrouf“

Veröffentlicht: 08.11.2022

Entwurf einer großherzoglichen Verordnung, mit der das Gebiet „Scheierbierg / Maachergrouf“ in den Gemeinden Bous, Mondorf-les-Bains, Remich und Schengen befindet, zum nationalen Schutzgebiet in Form eines Naturschutzgebiets und eines ökologischen Korridors erklärt wird.

Gemäß Artikel 40 des geänderten Gesetzes vom 18. Juli 2018 über den Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen, ist die Akte zum Entwurf einer großherzoglichen Verordnung, mit der das Gebiet „Scheierbierg / Maachergrouf“ in den Gemeinden Bous, Mondorf-les-Bains, Remich und Schengen zum Schutzgebiet von nationalem Interesse in Form eines Naturschutzgebietes und eines ökologischen Korridors erklärt wird, für dreißig (30) Tage, d.h. vom 1. bis 30. November 2022, im Gemeindehaus der Stadt Remich hinterlegt und kann dort von der Öffentlichkeit eingesehen werden.

Innerhalb dieser Frist von dreißig (30) Tagen kann jede interessierte Person ihre Bemerkungen zu dem Entwurf schriftlich an den Schöffenrat richten, die dann dem Gemeinderat zur Stellungnahme vorlegt wird.

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