De Buet Januar-Februar

De Buet Januar-Februar 2023 ist online!

Seit Januar 2023 gibt es den „Buet“ nur noch online auf unserer Internetseite unter der Rubrik Publikationen.

Link auf die aktuelle Ausgabe ➡️ https://bit.ly/3G1WVtv

Sie wohnen in Remich oder sind Inhaber eines Geschäftes und möchten weiterhin eine gedruckte Version des Buet erhalten?

Bestellen Sie Ihre Printversion via E-Mail an mato@remich.lu oder füllen Sie die Bestellkarte aus, welche Sie nächste Woche in Ihrem Briefkasten finden. Die Karte kann auch unter folgendem Link heruntergeladen werden ➡️ https://bit.ly/3TSwR9A.

23.12.2022 | Gemeinderatssitzung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, den 23. Dezember 2022 um 09:00 Uhr im Rathaus in Remich statt.

19.12 | Réimecher Moart >>> Place Dr F. Kons

Der Monatsmarkt „Réimecher Moart“ am Montag, dem 19. Dezember 2022 findet ausnahmsweise auf dem Dr. F. Kons-Platz statt.

  • Ab 12:00 : Food corner
  • 14:00-18:00 : Markt

Aktioun Wëllstauden

Zesumme mat der Biologescher Statioun SIAS schafft eis Gemeng dorun, fir de Bestëbserinsekten erëm méi Pollen- a Nektarquellen ze bidden.

Aus deem Grond huet de Schäfferot decidéiert, fir d’Bierger bei der ekologescher Gestaltung vun hire Gäert a Balkonen ze ënnerstëtzen. Mir wëssen, dass d’Plaz an Äre Gäert begrenzt ass, an dofir hu mir eis fir dëst Joer zesumme mam SIAS eng nei Aktioun iwwerluecht, mat där Dir Äre Gaart ästhetesch an ekologesch opwäerte kënnt an de Bestëbserinsekten eng wichteg Nahrungsquell bitt.

Mir offréieren dofir all Haushalt aus der Stad Réimech e Pak mat 6 Wëllstaude fir ronderëm d’Haus ze planzen. Fir mat ze maache musst Dir de Formulaire bis spéitstens den 28. Februar 2023 an der Gemeng areechen.

D’Staude si gratis a mussen op en Terrain geplanzt ginn, deen Iech gehéiert. Am beschte planzt Dir d’Stauden op eng sonneg Plaz ronderëm Äert Haus (bei der Liwwerung kritt Dir och eng Uleedung mat Informatiounen zu deene verschiddene Stauden). Dir musst eng Fläch vun engem Quadratmeter fir déi 6 Staude virgesinn.

D’Staude ginn am Fréijoer 2023 un déi interesséiert Bierger verdeelt.

Fir weider Froen:

Tom Dall’Armellina (Biologesch Statioun SIAS)
T. (+352) 34 94 10 – 32
E. t.dallarmellina@sias.lu

Méi Infoen zu verschiddene Stauden an hirem Notzen an der Natur fannt Dir op www.sias.lu.

Fördermöglichkeiten im Luxemburger Privatwald

Lëtzebuerger Privatbësch und Natura 2000 – Fördermöglichkeiten im Luxemburger Privatwald

Lëtzebuerger Privatbësch

Lëtzebuerger Privatbësch ist der Verein der privaten Waldbesitzer Luxemburgs. Mit rund 2400 Mitgliedern repräsentieren wir etwa die Hälfte der Fläche des Luxemburger Privatwaldes. Neben der kostenlosen Vor-Ort-Beratung für alle Waldbesitzer im Großherzogtum organisieren wir sämtliche Arbeiten, von der Kulturpflege über Pflanzungen, PEFC-Zertifizierung, Durchforstungen, Wertschätzungen etc.. Ein weiteres wichtiges Standbein ist die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen für den Naturschutz im Wald, mit einem Schwerpunkt auf Natura 2000 Gebieten (s. natura2000.lu). Letztere sind kostenlos für den Waldbesitzer, der zudem dadurch Anspruch auf attraktive Fördermittel erhalten kann.

Im Jahr 2022 war Lëtzebuerger Privatbësch vermehrt in den Habitat-Schutzgebieten LU0001016 (Herborn – Bois de Herborn / Echternach – Haard) und LU0001021 (Vallée de la Syre de Manternach bis Fielsmillen) sowie dem Vogelschutzgebiet LU0002016 (Region Mompach, Manternach, Bech und Osweiler) unterwegs, die innerhalb des gleichen Natura 2000 Managementplans zusammengefasst sind und sich zum Teil im COPIL Natura 2000 Guttland Musel befinden.

Ortskundige fragen sich zu Recht, ob in dieser Region überhaupt genügend (Privat-)Wald vorhanden ist – keine Sorge, etwas mehr als ein Viertel des Gebietes ist mit Waldflächen gesäumt und diese umfassen ca. 1600 ha. Von der Gesamtfläche des Gebietes sind 70 % in Privatbesitz, in dem eine erfolgreiche Umsetzung von Schutzmaßnahmen nur in Kooperation mit den Eigentümern möglich ist.

Der Schutz und die Schaffung von Lebensräumen der Vogelarten Schwarz- und Mittelspecht, sowie von Schwarzstorch und Uhu sind wichtige Ziele in den angesprochenen Natura 2000 Gebieten. Für weitere Waldbewohner wie die Wildkatze und verschiedene Fledermausarten werden ebenfalls Schutzziele formuliert.


Der Mittelspecht benötigt vielfältig strukturiertes Totholz und grobrissige Rinden
Urheber: Zdeněk Krejčí / Pixabay

 

 

 

 

All diese Arten sind aus diversen Gründen (Nahrung, Lebensraum, Fortpflanzung) auf alte, strukturierte, gemischte Waldbestände angewiesen, die Bäume mit unterschiedlichen Zerfallsstadien und Totholz beinhalten. Diese Bestände und Bäume gibt es, sie können nicht künstlich erzeugt werden. Um sie für die Zukunft zu sichern, und dem Waldbesitzer auch eine alternative Einkommensquelle zum Holzverkauf zu ermöglichen (der weiterhin natürlich möglich ist!), gibt es verschiedene finanzielle Förderprogramme, drei davon möchten wir Ihnen im Folgenden vorstellen.

Biotopbäume weisen bereits Merkmale wie Ast- oder Spechthöhlen, abgebrochene Kronen, Pilzkörper und ähnliches auf. Es werden mindestens 4 und maximal 8 Bäume pro ha markiert, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Die Mindestfläche des Waldbestandes beträgt dabei 30 ar. Für eine Klassifizierung als Biotopbaum müssen Buchen und Eichen im Gutland einen Brusthöhendurchmesser (BHD) von mindestens 60 cm aufweisen, alle anderen Baumarten einen BHD von mehr als 50 cm. Bei einem Erhalt der Bäume von 15 Jahren werden dem Waldbesitzer 500 € / Eiche, 250 € / Buche und 200 € / Baum für alle anderen Baumarten bezahlt. In Natura 2000 – Gebieten werden nochmals 25 % als Bonus dazu gezahlt, dies gilt ebenso für Altholzinseln und Waldränder (s. unten).


Höhlen in Bäumen sind ein wichtiges Mikrohabitat.
Urheber: Silviarita / Pixabay

 

 

 

 

Altholzinseln sind Flächen von mindestens 30 Ar bis maximal 2 ha, die eine Dichte von 30 standortgerechten Bäumen mit einem Brusthöhendurchmesser (BHD) von mehr als 40 cm pro Hektar aufweisen. Die Bäume müssen dabei noch stehen, können aber bereits abgestorben sein, so dass hier indirekt auch Totholz gefördert wird. Für einen Erhalt der Altholzinseln von 15 Jahren erhält der Waldbesitzer 6 € / Ar und Jahr, also 600 € / ha und Jahr. Je nach Topographie oder Erschließung des Waldbestandes ist es rentabler eine solche Insel auszuweisen, anstatt sich mit dessen Bewirtschaftung abzumühen (Steilhang, schwere Böden etc.).

Markierung der Bäume am Außenrand einer Altholzinsel
Urheber: Tobias Mosthaf

 

 

 

 

 

 

 

Strukturierte Waldränder sollen eine bessere Vernetzung von Offenland und Wald ermöglichen. In strukturierten Waldrändern können sich Sträucher und Gestrüpp ansiedeln, die mehr Licht benötigen als in einem normalen Waldbestand möglich ist. Für das selektive „auf den Stock setzen“ erhält der Waldbesitzer einmalig 40 € / ar bearbeiteter Fläche, sowie 4 € / Pflanzen für evtl. einzubringende Heckenpflanzen.

Für jedes Natura 2000 Gebiet gibt es einen Managementplan, der für private Eigentümer freiwillige Maßnahmen aufführt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen demnach der Umsetzung von Zielen verschiedener Managementpläne. Gemeinsam mit den privaten Waldbesitzern werden wir versuchen diese Ziele zu erreichen. Selbstverständlich sind die Maßnahmen aber auch in allen anderen Waldbeständen des Landes (außerhalb von Natura 2000 Gebieten), welche die Anforderungen erfüllen, umsetzbar!

Aufruf

In Zusammenarbeit mit dem Animateur Natura 2000 für die Region Guttland Musel (natura2000.lu), Tobias Mosthaf, ruft Lëtzebuerger Privatbësch private Waldbesitzer zur Kontaktaufnahme auf, falls Interesse an der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen besteht. Dies geschieht selbstverständlich nur in Kooperation mit dem Waldbesitzer. Im Gegenzug erhält der Waldbesitzer eine attraktive finanzielle Entschädigung.

Sie haben einen Waldbestand mit

  • einer Fläche von mindestens 30 Ar;
  • mindestens zwei Laubbäumen mit einem BHD > 60 cm, evtl. tote Bäume mit einem BHD > 40 cm;
  • diese 2 Bäume haben Spechthöhlen, Pilzkörper, abgestorbene Kronen, Krebsbildungen usw..

Wenn Biotopbäume mit den gennannten Merkmalen in ihren Waldparzellen stehen, und Sie Interesse an den beschriebenen Förderprogrammen haben, nehmen Sie bitte unter m.dostert@privatbesch.lu oder Tel. 89 95 65 68 mit Lëtzebuerger Privatbësch Kontakt auf. In einem unverbindlichen Gespräch vor Ort können Sie gerne zu den Fördermitteln zur Verbesserung der Ökosystemleistungen der Wälder beraten werden. Auch für die Umwandlung von Fichtenbeständen gibt es attraktive Fördermöglichkeiten!

Kontakt

Lëtzebuerger Privatbësch
T. (+352) 89 95 65 62
E. m.dostert@privatbesch.lu

 

Mehr Schutz für unsere Gewässer

Gewässerrandstreifen

Leider befindet sich in Luxemburg kein Gewässer in einem sehr guten oder guten ökologischen Zustand. Unser Ziel ist daher Gehölzsäume (Bäum und Sträucher) und Hochstaudenflure entlang von Fließgewässern zu schaffen, um diese zu schützen und deren ökologischen Zustand zu verbessern.

Naturnahe Randstreifen entlang von Bächen und Flüssen vermindern nicht nur den Eintrag von Düngemitteln und Feinsedimenten, sie schützen die Gewässer auch vor Viehtritt, leisten einen großen Beitrag zur strukturellen Vielfalt der Gewässer und stellen selbst einen Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten dar.

Wichtige Zesummenarbeit

Die Schaffung von naturnahen Gewässerrandstreifen ist nur durch eine Zusammenarbeit verschiedener Akteure möglich. Daher ist das SIAS zusammen mit Vertretern aus der Landwirtschaft, der Wasserverwaltung und der Flusspartnerschaft Syr Mitglied in der COPIL Guttland Musel Arbeitsgruppe Gewässerrandstreifen.

Beratung von Bauern

In Zukunft möchte das SIAS den Landwirten in enger Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Instituten CONVIS und Landwirtschaftskammer eine Beratung zu diesem Thema anbieten. Dabei sollen Lösungswege zur Schaffung von naturnahen Gewässerrandstreifen im Offenland erarbeitet werden.

 

www.sias.lu

16.12.2022 | Gemeinderatssitzung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, den 16. Dezember 2022 um 09:00 Uhr im Rathaus in Remich statt.

VERBOTEN!!! Feuerwerk & Knallkörper

Feuerwerk an Silvester?
NEIN! Feuerwerks- und Knallkörper sind in der Nacht von Silvester auf dem gesamten Gebiet der Stadt Remich aus Sicherheits-, Umwelt- und Tierschutzgründen verboten!

Gerne möchten wir Sie auch daran erinnern, dass generell jeder pyrotechnische Eingriff der ausdrücklichen Genehmigung des Bürgermeisters bedarf, eine Genehmigung, die der Bürgermeister der Stadt Remich für die Silvesternacht nicht erteilen wird.

Wir sind sicher, dass Sie auch ohne Feuerwerk einen schönen Silvesterabend verbringen können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit.