Reservierung von Gemeindesälen

Gemeindeverordnung betreffend die Reservierung von Sälen, verabschiedet vom Gemeinderat in der Sitzung vom 16. Februar 2007

 Artikel 1.

Die Mietgebühren für die Nutzung von Gemeindesälen wurden wie folgt festgelegt :

  • Veranstaltungen kulturelles, sportlicher oder anderer Art, – Vermietung des Saales ohne Ausstattung an externe Vereine oder Vereinigungen sowie an in Remich wohnhafte Privatpersonen :: 250,00 €/Tag
  • Vermietung eines Saales zwecks Ausstellung – ohne Ausstattung: 30,00 €/Tag
  • Kaution : 300,00 €
  • Zusatzkosten für die Instandsetzung des Saales nach der Vermietung (z.B. Räumen des Mobiliars, Reinigung, usw.) : 150,00 €/Mietobjekt.

 Artikel 2.

Die lokalen Vereine sind von den Mietgebühren befreit.

Artikel 3.

Privatpersonen, welche nicht in Remich wohnhaft sind, können die Säle weder zur Verfügung gestellt bekommen noch anmieten. Die Nutzung der Räumlichkeiten über eine Mittelsperson ist ausdrücklich untersagt.

 Artikel 4.

Veranstaltungen von ansässigen Privatpersonen dürfen den Rahmen einer Privat- oder Familienfeier nicht überschreiten. Ein kommerzieller Verwendungszweck, ausser bei Verkauf von Bildern oder Kunstobjekten bei einer Ausstellung laut Artikel 1, Abschnitt b), ist untersagt.

 Artikel 5.

Die vorliegende Verordnung schließt die kommunalen Sportinfrastrukturen aus.

 Artikel 6.

Vorliegender Beschluß tritt am 1. Mai 2007 in Kraft.

 Artikel 7.

Die Gebührenverordnung vom 9. November 2001 ist ab dem Inkraftreten der vorliegenden Verordnung aufgehoben.