Musikschule

Regional Museksschoul Munneref

Seit dem Schuljahr 2022/2023 werden die allgemeinen Einschreibegebühren für die Musikkurse der „Regional Museksschoul Munneref“ wie folgt festgelegt:

  • kostenlose Teilnahme an allen Kursen und Stufen für alle Schüler, die am 1. September vor dem betreffenden Schuljahr nicht älter als 25 Jahre sind
  • Minerval von 100 € pro Schuljahr und Kurs, alle Kurse und Stufen zusammen, für alle Schüler, die am 1. September vor dem betreffenden Schuljahr 26 Jahre oder älter sind
  • für die Teilnahme an Orchesterformationen (Instrumentalensembles) ist keine Gebühr zu entrichten
  • nach drei Wochen Unterricht ist die gesamte Einschreibegebühr für den gesamten Abrechnungszeitraum fällig, auch bei vorzeitigem Abbruch
  • die Anmeldungen zu den Kursen erfolgen online über die offizielle Internetseite der „Regional Museksschoul Munneref“. Die Anmeldung wird als Unterschrift gewertet.

Regional Museksschoul Sydrall

Seit dem Schuljahr 2022/2023 werden die Anmeldegebühren für den Musikunterricht wie folgt festgelegt:

Artikel 1: Anmeldegebühren

Kollektivkurse

Kinder (Studenten) Erwachsene
Musikalische Früherziehung Gratis /
Musikalische Ausbildung (1-4) Gratis 100 €
Musikalische Ausbildung (5-6) 50 € 100 €
Chorgesang Gratis 100 €
Kammermusik 75 € 100 €
Instrumentalensemble Perkussion 75 € 100 €
Instrumentalensemble / Instrumentalensemble Fortgeschrittene Gratis Gratis

Einzelunterricht (Instrumente, klassischer Gesang, Gesang für Musicals)

Kinder (Studenten) Erwachsene
Instrumentale Früherziehung Gratis /
Untere Stufe (1-2) Gratis 100 €
Untere Stufe (3-4) 75 € 100 €
Mittelstufe 75 € 100 €
Erwachsenenausbildung (Erstausbildung, Weiterbildung) / 100 €

Artikel 2:

Als erwachsen ist jede Person zu betrachten, die am 1. September des betreffenden Schuljahres volljährig ist.

Artikel 3:

Akzeptiert werden:

  • Nicht-Einwohner, wenn sie oder ihre Eltern seit mindestens zwei Jahren eine aktive Mitgliedschaft in einem der Musikvereine der Stadt Remich besitzen;
  • Nicht-Einwohner, wenn sie die Grundschule der Stadt Remich besuchen, sofern die Schulorganisation dies zulässt.
  • Nichtbewohner, die bereits eingeschrieben sind.

Andere Nicht-Einwohner werden abgelehnt.

Artikel 4:

Bei jeder (kostenpflichtigen) Einschreibung muss ein Drittel der fälligen Einschreibegebühr bezahlt werden, auch wenn der Teilnehmer nicht zum Unterricht erscheint bzw. sich entscheidet, im Laufe des ersten Trimesters, das am 31. Dezember des Jahres endet, auszusteigen.

Bei einem Abbruch nach dem ersten Trimester ist die volle Anmeldegebühr zu entrichten.

Artikel 5: Miete und Reparatur der Instrumente

Eine Gebühr von 100 € für die Bereitstellung eines Holz- oder Blasinstruments ist zu Beginn jedes Schuljahres zu entrichten.

Diese Gebühr stellt eine Pauschale für die Aufarbeitung und Reparatur der Instrumente (normale Abnutzung) dar.

Artikel 6:

Alle früheren Beschlüsse des Gemeinderats über die Einschreibegebühren für Musikunterricht werden mit Inkrafttreten dieser Gebührenordnung aufgehoben.