Wie wäre es, wenn Sie Energie erzeugen könnten… mit der Sonne und auf Ihrem Balkon?

Veröffentlicht: 24.07.2023

Balkonkraftwerke sind kleine Photovoltaikanlagen, die in der Regel nur aus zwei Modulen und einem Wechselrichter bestehen und ganz einfach auf Ihrem Balkon installiert werden können. Deswegen werden sie oft auch „Plug&Play“ genannt. Allerdings darf die Leistung einer solchen Anlage maximal 799 W (Wechselrichterleistung) betragen.

Wie funktioniert eine solche Anlage?

Das Balkonkraftwerk erzeugt mithilfe seiner Solarmodule Strom und speist ihn direkt in das heimische Stromnetz ein. Dazu wird es direkt in eine normale Steckdose eingesteckt. Der erzeugte Strom kann so direkt in der Wohnung verbraucht werden. Der Überschuss wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist, aber nicht vergütet.

Was ist zu beachten?

Die Module müssen „CE“-zertifiziert sein. Ein sogenannter „Wieland-Stecker“ (eine spezielle Steckdose mit nach außen isolierten Kontakten) ist nicht erforderlich, wird aber aus Sicherheitsgründen empfohlen. Was die elektrische Installation betrifft, so muss sie den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen, insbesondere muss ein Fehlerstrom-Schutzschalter im Stromkreis vorhanden sein. Damit die im Freien angebrachten Module bei einem Sturm nicht abgerissen werden und keine Verletzungsgefahr besteht, müssen sie ausreichend befestigt oder verschraubt sein.

Ist ein Balkonkraftwerk rentabel?

Ein Balkonkraftwerk hilft, die eigenen Stromkosten zu senken und ist umso rentabler, je besser es gelingt, den damit erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Prüfen Sie daher (z. B. im Kundenportal Ihres Stromanbieters), ob Ihre Grundlast an Strom ausreicht, um den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen.

Kann ich auch Fördermittel für ein Balkonkraftwerk in Anspruch nehmen?

Um die Klimabonus-Förderung für die Errichtung eines Balkonkraftwerks in Anspruch nehmen zu können, muss ein Fachmann die Installation übernehmen.  Die Beihilfe kann bis zu 62,5 % der Kosten (ohne MwSt.) mit einem Höchstbetrag von 1.562,5 €/kWp betragen, wenn das Angebot zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31 Dezember 2023 unterzeichnet wurde. Das Antragsformular muss unbedingt von dem Fachmann unterschrieben werden, der sich um die Installation der Anlage gekümmert hat!

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