Bewohnerparken

Wer ist Bürger?

Jede Person, die auf dem Gebiet der Stadt Remich wohnt und im Einwohnerregister eingetragen ist.

 

Wer hat Recht auf einen Einwohnerparkausweis und eine Parkscheibe?

Jeder Haushalt, welcher im Einwohnermeldeamt eingeschrieben ist, kann einen Einwohnerparkausweis beantragen. Es gilt: 1 Ausweis/Fahrzeug und maximal 3 Ausweise pro Haushalt. Die weiße Parkscheibe wird zusammen mit dem Einwohnerparkausweis ausgehändigt.

 

Was kostet der Einwohnerparkausweis und die Parkscheibe?

  • Einwohnerparkausweis:
    • Ausweis: gratis
    • Ausweis: 30,00€
    • Ausweis: 45,00€
  • Weiße Parkscheibe
    • gratis (wird zusammen mit dem Parkausweis ausgehändigt)

Der Einwohnerparkausweis ist gültig ab Aushändigung bis Ende des laufenden Jahres.

 

Was benutze ich den Einwohnerparkausweis und die Parkscheibe?

Die weiße Parkscheibe muss gleichzeitig mit dem Parkausweis ausgelegt werden. Das Auslegen des Parkausweises ist nur dann notwendig, wenn die Verkehrsbeschilderung dies verlangt.

Die weiße Parkscheibe ist in den kostenpflichtigen Zonen zu benutzen. Die weiße Parkscheibe ist nur zusammen mit dem Ausweis auszulegen und unter Beachtung der Verkehrsordnung – Anrecht auf gratis Parken bis zu maximal 2 Stunden auf dem Gebiet der Stadt Remich, sowohl entlang der Straße als auch auf ausgewiesenen Parkflächen.

Der Fahrer muss den Pfeil auf die vermeintliche Abfahrzeit stellen (z.B. max. 30 Min. genehmigt > Ankunft um 8 Uhr > Pfeil auf 8:30 Uhr). Ein Umsetzen des Fahrzeugs unter 150 Metern erlaubt es nicht, die initialen Uhrzeiten zu verändern.

 

Wo bekomme ich den Einwohnerparkausweis?

  • Im Einwohnermeldeamt durch persönliches Erscheinen
  • Benötigte Belege:
    • Kopie Personalausweis & Fahrzeugzulassung
    • Kopie Mietvertrag oder Bereitstellungsvereinbarung