Gutscheinsystem für Kinderbetreuung (CSA)

Um das CSA-Angebot in Anspruch nehmen zu können, müssen die Eltern bei der Gemeindeverwaltung eine CSA-Karte beantragen, die auf den Namen des Kindes ausgestellt wird.

Nicht in Luxemburg wohnhafte Eltern müssen sich an die Zukunftskasse (Caisse pour l’avenir des enfants) wenden.

Die myCard fir Kanner gewährt Zugang zum gesicherten Bereich der Internetseite www.staarkkanner.lu, die eine Reihe von Funktionalitäten und Vorteilen anbietet :

  • Zugang zu pädagogischem Material, das dem Alter des Kindes angepasst ist,
  • Einsicht in alle Rechnungen und monatlichen Abrechnungen des Gutscheinsystems,
  • Auswahl der Wochen im Rahmen der mehrsprachigen Erziehung (1 bis 4 Jahre).

Die myCard bleibt bis zum Ende der Grundschulzeit gültig, d.h. es gibt keine neue Karte nach der jährlichen Erneuerung des CSA-Beitrittsvertrags. Bei Verlust der myCard müssen die Eltern bei der Gemeindeverwaltung oder der Zukunftskasse vorstellig werden und eine neue Karte beantragen.

Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite des Schul- und Bildungsministeriums