Gemeinderat

Der Gemeinderat bildet das politische Organ in den Gemeinden, welches alles regelt was die Gemeindeinteressen betrifft.

Die auf den Wählerlisten eingeschriebenen Personen wählen  die Gemeinderatsmitglieder ihres Wohnsitzes. Jeder Wähler hat soviel Stimmen wie es Mitglieder im Gemeinderat gibt.

Die Anzahl der Gemeindräte wird anhand der Einwohnerzahl festgelegt und ist stets ungerade.

Der Gemeinderat in Remich, die Mitglieder des Schöffenrates inbegriffen, besteht somit aus 11 Mitgliedern für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 3.000 und 5.999. Die somit gewählten Gemeinderäte sind für 6 Jahre im Amt.

In Remich wird nach Listen mit proportionaler Vertretung gewählt (Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern).

Der Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats umfasst unter anderem folgende Punkte:

  • Abstimmen des Haushalts und der Konten
  • Festlegung der Gebühren und Verordnungen
  • Zustimmung zu Bau- und  Urbanismusprojekten
  • Personalangelegenheiten wie z.B. Ernennungen, Annahmen von Kündigungen usw.

Per Gesetz ist der Gemeinderat dazu bevollmächtigt interne Verwaltungs- und Polizeiverordnungen zu erstellen.

Der Gemeinderat nimmt Stellung zu Entscheidungen von den öffentlichen Einrichtungen welche unter der Obhut der Gemeinde stehen und nimmt auch deren Haushalt und Konten an.

Die Sitzungen, welche öffentlich sind (außer einige Ausnahmen), werden unter dem Vorsitz des Bürgermeisters, mindestens alle drei Monate abgehalten.

Eine Zusammenfassung des Gemeinderatsberichtes wird regelmäßig im Gemeindeblatt veröffentlicht.