Schöffenrat

Der Schöffenrat ist das Ausführungsorgan der Gemeinde. Seine Mitglieder entstammen den Mitgliedern des Gemeinderates.

Die Sitzungen des Schöffenrates sind nicht öffentlich und werden vom Bürgermeister geleitet.

Die Hauptaufgaben vom Schöffenrat :

  • Ausführung der Gesetze, Verordnungen und großherzoglichen und ministeriellen Erlasse,
  • Veröffentlichung und Ausführung der Entscheidungen des Gemeinderates,
  • Verwaltung der Gemeindeeinrichtungen,
  • Aufsicht der Gemeindedienste und Einstellung von Arbeitnehmern mit vorwiegend handwerklicher Tätigkeit,
  • Befugnis in Dringlichkeitsfällen Verordnungen zu nehmen
  • Verwaltung des Gemeindebesitzes und der Bauüberwachung,
  • Verwaltung der Finanzen und Haushaltsvollzug,
  • Vertreten den Gemeinde in juristischen Angelegenheiten,
  • Kontrolle der öffentlichen Einrichtungen welche unter der Aufsicht der Gemeinde stehen (Sozialamt, …)
  • Archivierungen, Führen der Melderegister, usw.