Der Schöffenrat ist das Ausführungsorgan der Gemeinde. Seine Mitglieder entstammen den Mitgliedern des Gemeinderates.
Die Sitzungen des Schöffenrates sind nicht öffentlich und werden vom Bürgermeister geleitet.
Die Hauptaufgaben vom Schöffenrat :
- Ausführung der Gesetze, Verordnungen und großherzoglichen und ministeriellen Erlasse,
- Veröffentlichung und Ausführung der Entscheidungen des Gemeinderates,
- Verwaltung der Gemeindeeinrichtungen,
- Aufsicht der Gemeindedienste und Einstellung von Arbeitnehmern mit vorwiegend handwerklicher Tätigkeit,
- Befugnis in Dringlichkeitsfällen Verordnungen zu nehmen
- Verwaltung des Gemeindebesitzes und der Bauüberwachung,
- Verwaltung der Finanzen und Haushaltsvollzug,
- Vertreten den Gemeinde in juristischen Angelegenheiten,
- Kontrolle der öffentlichen Einrichtungen welche unter der Aufsicht der Gemeinde stehen (Sozialamt, …)
- Archivierungen, Führen der Melderegister, usw.