Subvention für normale und motorunterstützte Fahrräder

Veröffentlicht: 24.09.2020

Die Stadt Remich unterstützt sanfte Mobilität!

Profitieren Sie von einer Subvention für den Erwerb von normalen und/oder motorunterstützten Fahrrädern, die den Anforderungen der geltenden Straßenverkehrsordnung entsprechen.

  1. Für den Kauf eines gewöhnlichen Fahrrades entspricht die Höhe des Zuschusses 10% des Kaufpreises ohne MwSt., jedoch maximal 100 €.
  2. Für den Kauf eines Fahrrads mit Hilfsmotor entspricht die Höhe des Zuschusses 10% des Kaufpreises ohne MwSt., jedoch maximal 250 €.

Antragsteller müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Mindestens 10 Jahre alt sein,
  2. am Tag des Kaufs in der Stadt Remich wohnhaft sein,
  3. in den letzten 5 Jahren keinen derartigen Zuschuss erhalten haben,
  4. in den letzten 5 Jahren nicht in den Genuss einer ähnlichen Zulage, eines Zuschusses, einer Zulage oder allgemein einer Beihilfe einer anderen Gemeinde oder Behörde gekommen sein.

Der Antrag muss mit dem von der Stadtverwaltung bereitgestellten Formular spätestens 6 Monate nach dem auf der Rechnung angegebenen Datum an die Stadtverwaltung geschickt werden. Eine Kopie dieser Rechnung muss dem Antrag beigefügt werden.

Das Formular kann unter „Publikationen > Formulare“ heruntergeladen werden oder in der Rezeption der Stadtverwaltung der Stadt Remich angefordert werden.

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