2018_01 De Buet (Januar-Februar)
2017_06 De Buet (November-Dezember)
2017_05 De Buet (September-Oktober)
Politik
Schöffenrat
Der Schöffenrat ist das Ausführungsorgan der Gemeinde. Seine Mitglieder entstammen den Mitgliedern des Gemeinderates.
Die Sitzungen des Schöffenrates sind nicht öffentlich und werden vom Bürgermeister geleitet.
Die Hauptaufgaben vom Schöffenrat :
- Ausführung der Gesetze, Verordnungen und großherzoglichen und ministeriellen Erlasse,
- Veröffentlichung und Ausführung der Entscheidungen des Gemeinderates,
- Verwaltung der Gemeindeeinrichtungen,
- Aufsicht der Gemeindedienste und Einstellung von Arbeitnehmern mit vorwiegend handwerklicher Tätigkeit,
- Befugnis in Dringlichkeitsfällen Verordnungen zu nehmen
- Verwaltung des Gemeindebesitzes und der Bauüberwachung,
- Verwaltung der Finanzen und Haushaltsvollzug,
- Vertreten den Gemeinde in juristischen Angelegenheiten,
- Kontrolle der öffentlichen Einrichtungen welche unter der Aufsicht der Gemeinde stehen (Sozialamt, …)
- Archivierungen, Führen der Melderegister, usw.
Gemeinderat
Der Gemeinderat bildet das politische Organ in den Gemeinden, welches alles regelt was die Gemeindeinteressen betrifft.
Die auf den Wählerlisten eingeschriebenen Personen wählen die Gemeinderatsmitglieder ihres Wohnsitzes. Jeder Wähler hat soviel Stimmen wie es Mitglieder im Gemeinderat gibt.
Die Anzahl der Gemeindräte wird anhand der Einwohnerzahl festgelegt und ist stets ungerade.
Der Gemeinderat in Remich, die Mitglieder des Schöffenrates inbegriffen, besteht somit aus 11 Mitgliedern für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 3.000 und 5.999. Die somit gewählten Gemeinderäte sind für 6 Jahre im Amt.
In Remich wird nach Listen mit proportionaler Vertretung gewählt (Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern).
Der Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats umfasst unter anderem folgende Punkte:
- Abstimmen des Haushalts und der Konten
- Festlegung der Gebühren und Verordnungen
- Zustimmung zu Bau- und Urbanismusprojekten
- Personalangelegenheiten wie z.B. Ernennungen, Annahmen von Kündigungen usw.
Per Gesetz ist der Gemeinderat dazu bevollmächtigt interne Verwaltungs- und Polizeiverordnungen zu erstellen.
Der Gemeinderat nimmt Stellung zu Entscheidungen von den öffentlichen Einrichtungen welche unter der Obhut der Gemeinde stehen und nimmt auch deren Haushalt und Konten an.
Die Sitzungen, welche öffentlich sind (außer einige Ausnahmen), werden unter dem Vorsitz des Bürgermeisters, mindestens alle drei Monate abgehalten.
Eine Zusammenfassung des Gemeinderatsberichtes wird regelmäßig im Gemeindeblatt veröffentlicht.
Sekretariat
- Koordination der Akten welche dem Schöffen- und Gemeinderat vorzulegen sind
- Allgemeine Koordination zwischen den verschiedenen Gemeindeabteilungen
- Unterstützung des Schöffenrates in dessen Ausübung seiner Aufgaben
- Aufstellen der Tagesordnungen der Schöffen- und Gemeinderates
- Organisation der Schöffen- und Gemeinderatsitzungen
- Verfassen der Beschlussfassungen des Schöffen- und Gemeinderates
- Verfassen und Aktualisieren der Gemeindeverordnungen
- Verschiedene administrative Arbeiten und Schriftverkehr
- Rechnungsanweisungen / Verwaltung der Eingangsrechnungen
Schuldienst
- Koordination und Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren der Grundschule (Lehrer, Direktorat, Ministerium, Gemeinderat, Schulkomittee, Schulkomission, Elternvertreter, usw.)
- Ausarbeiten der Schulorganisation
- Kontrolle der Schulpflicht
- Einschreibung neuer Schüler
- Ausstellen von Zertifikaten
- Schuldatenverwaltung
- Sekretariat der Schulkomission
- Koordination und Verwaltung vom Schultransport
- Bearbeitung von Beschwerden