Am 31. Juli 2021 ist das Gesetz zum Naturpakt beschlossen worden. Mit diesem sollen die Gemeinden durch Anreize bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen unterstützt und ihrer wichtigen Rolle Rechnung getragen werden. Für das Erreichen der Vorgaben wird den Gemeinden ein Naturpaktberater zur Seite gestellt, der sie bei den Vorhaben unterstützt.
Der Umweltberater fungiert als Ansprechpartner für naturschutzrelevante Themen. Er bietet Informationen und Beratung zu natur- und wasserschutztechnischen Themen an.
Bei Fragen zu Artenschutz, zu der natürlicher Gestaltung eines Grundstücks, zur Landwirtschaft, Biodiversitätsprogrammen und ähnlichem kann der Umweltberater beratend einwirken und auch Projekte unterstützen.
Beim Naturpakt gibt es ein mehrstufiges Zertifizierungsmodell. Je nach erreichter Stufe (Basis, Bronze, Silber oder Gold) gibt es für die Gemeinden Subventionen, die sie für ihre Leistungen erhalten.
Der Naturpakt verfolgt nachstehende Ziele:
- Schutz und Erhaltung der Natur und der natürlichen Ressourcen im Allgemeinen
- Kampf gegen den Rückgang der biologischen Vielfalt und Wiederherstellung von Biotopen und Lebensräumen
- Wiederherstellung der ökologischen Konnektivität
- Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen gegenüber verschiedenen Störfaktoren
- Wiederherstellung von Ökosystemdienstleistungen
Weitere Infos zum Naturpakt: pactenature.lu